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Abstand zu Gewässern in m*
(Achtung! In MV gilt immer ein Mindestabstand
von 7 m zu Gewässern!!!!) |
Abstand
zu Saumstrukturen
(ist im Beratungsgebiet nur noch vereinzelt von Bedeutung
- in den meisten Betrieben brauchen diese Bestimmungen
aufgrund des ausreichenden Anteils an Kleinstrukturen
nicht mehr beachtet werden!)
Liste
der regionalisierten Kleinstrukturanteile (Link zur
BBA)
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