Pflanzenbau Regional für Nordwestmecklenburg
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Auszug aus dem Landeswassergesetz M-V:

(Landesregelung Mindestabstände zu Oberflächengewässern nach § 81 Abs. 3 LWaG)

"1) Im Uferbereich von natürlichen Gewässern, die in der Regel ständig Wasser führen, darf Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden.
2) Das Aufbringen, Lagern und Ablagern Wasser gefährdender Stoffe und der Umgang damit ist verboten.
3) Für die Verwendung mineralischer oder organischer Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Anwendungsbeschränkungen gilt das Verbot nur in einem Uferbereich von sieben Metern.
4) Geringfügige Abweichungen bezüglich der Breite des jeweils maßgeblichen Uferbereichs sind zulässig, wenn sie bearbeitungstechnisch bedingt sind.
5) Weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt."

 

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Kontakt:
Astrid Oldenburg
Fliederweg 14
23936 Wotenitz
Telefon: 03881 / 712 827
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Mail: astro-@t-online.de

© Astrid Oldenburg 2000 - eMail: astro-@t-online.de - http://www.pflanzenbauberatung.de - Last update: 22. 04. 2001