Pflanzenbau Regional für Nordwestmecklenburg
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variable Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern

Tabelle Abstandsregelungen PSM

Düsen und Feldspritzgeräte für den Ackerbau im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte"
 

Anwendungsbestimmungen NS (Naturhaushalt sonstige)

Abstandsauflagen NS und NT

 

 

 

 

 

 

Verlustmindernde Technik bei benachbarten Flächen

Mit den NS-Auflagen (NS = Naturhaushalt Sonstige) sollen wie beim Gewässerschutz Organismen auf natürlichen und naturnahen Flächen (z. B. Ödland) geschützt werden, die an die Behandlungsfläche angrenzen. Die Regelung bezieht sich nur auf Behandlungsflächen mit einer Größe von mehr als 1 ha und Saumstrukturen breiter als 3 m. Saumstrukturen sind z. B. Feldraine, Knicke, Hecken, Gebüsche oder Randstreifen an Wegen.

In den neuen Anwendungsbestimmungen NS 611 bis 613 sowie NS 621 bis 623 sind die jeweils einzuhaltenden Abstände verankert.
Noch gelten die NS-Auflagen nur für einige wenige neu- oder wiederzugelassene Pflanzenschutzmittel. Einen aktuellen Überblick über die einzelnen Mittel (mit Zulassungsstand vom 10. 12. 2001 der BBA) erhalten Sie in der Übersicht über gültige Abstandsregelungen bei häufiger eingesetzten PSM im Frühjahr (Tabellen 1 bis 3).

Gegenwärtig ist in der älteren Anwendungsbestimmung NS 610 sowie bei den neuen Auflagen NS 621 bis 623 ein Abstand von 5 m zu angrenzenden Flächen festgelegt. Dieser entfällt bei den Auflagen NS 611 bis 613, wenn eine dementsprechend verlustmindernde Technik zum Einsatz kommt.

Zunächst haben diese Auflagen jedoch nur vorläufigen Charakter und stellen noch nicht den endgültigen Stand dar.

 
 
 

Kontakt:
Astrid Oldenburg
Fliederweg 14
23936 Wotenitz
Telefon: 03881 / 712 827
Fax: 03881 / 79 176
Funk: 0177 / 7 712 827
Mail: astro-@t-online.de

© Astrid Oldenburg 2000 - eMail: astro-@t-online.de - http://www.pflanzenbauberatung.de - Last update: 27. 01. 2002