Pflanzenbau Regional für Nordwestmecklenburg
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Anwendungsbestimmung NW 642:

"Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflschG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden."

 

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Kontakt:
Astrid Oldenburg
Fliederweg 14
23936 Wotenitz
Telefon: 03881 / 712 827
Fax: 03881 / 79 176
Funk: 0177 / 7 712 827
Mail: astro-@t-online.de

© Astrid Oldenburg 2000 - eMail: astro-@t-online.de - http://www.pflanzenbauberatung.de - Last update: 22. 04. 2001