Wiedereingliederung von Stilllegungsflächen (Herbst
2002)
- Gemäß EU-Richtlinien darf ein Einsatz
von glyphosathaltigen Mitteln (z.B. Roundup, Roundup
Ultra, Roundup
Turbo, Touchdown, Touchdown Quattro, Glyfos,
Taifun forte usw.) auf Stilllegungsflächen erst
ab 16. 07. für Raps und ab 01. 09. für Getreide
erfolgen
- Die PSM-Aufwandmengen liegen je nach Unkrautspektrum
zwischen 3 und 5 l/ha (bei Roundup Turbo entsprechend
zwischen 1,5 und 2,5 kg/ha)
- Die Quecke sollte zum Zeitpunkt der Behandlung
mindestens 3 bis 4 neue Blätter gebildet
haben
- Eine Bodenbearbeitung kann in der Regel 10 bis 14
Tage nach der Queckenbekämpfung erfolgen, beim
Einsatz von Roundup
Turbo ist eine Bodenbearbeitung bereits nach
5 Tagen möglich.
- Soll nur allgemeine Verunkrautung ohne Quecken oder
Disteln ausgeschaltet werden, kann eine Bodenbearbeitung
bereits 2 bis 3 Tage nach der Behandlung durchgeführt
werden.
- Beachten Sie die unterschiedlichen Indikationszulassungen
der einzelnen Präparate!
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